Feichtinger AG
Stand: 21. Februar 2026
1. Gesetzliche Gewährleistung (Schweiz)
Für alle über www.feichtinger.ch erworbenen Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR).
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
Ein Mangel liegt vor, wenn das gelieferte Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist oder nicht dem üblichen Standard entspricht.
2. Prüf- und Rügepflicht
Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen.
Allfällige Mängel sind innert 5 Tagen nach Erhalt schriftlich zu melden.
Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung zu rügen.
Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt.
3. Art der Gewährleistung
Im Falle eines berechtigten Mangels entscheidet die Feichtinger AG über die Art der Mängelbehebung.
In der Regel erfolgt:
- Ersatzlieferung eines mangelfreien Produkts oder
- Nachbesserung, sofern möglich
Ein Anspruch auf Wandelung (Rücktritt vom Vertrag) oder Minderung des Kaufpreises besteht nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
Für berechtigte Mängelrügen entstehen der Kundin bzw. dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.
4. Ausschluss der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die entstehen durch:
- unsachgemässe Lagerung oder Anwendung
- Missachtung der Verzehrempfehlung
- natürliche Abnutzung
- individuelle Unverträglichkeiten
- äussere Einflüsse
Bei Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln ist insbesondere auf eine sachgemässe Aufbewahrung zu achten.
5. Herstellergarantie
Soweit einzelne Produkte zusätzlich über eine Herstellergarantie verfügen, gelten ausschliesslich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Allfällige Garantieansprüche sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber der Feichtinger AG bleibt davon unberührt.
6. Rückgabe und Umtausch
Ein generelles Rückgabe- oder Widerrufsrecht besteht nach Schweizer Recht nicht.
Ein Umtausch oder eine Rückgabe ist daher grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweisbarer Mangel vorliegt.
Bei Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln ist eine Rückgabe aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Produktsicherheit ausgeschlossen, sofern die Verpackung geöffnet wurde.
7. Vorgehen im Gewährleistungsfall
Bitte melden Sie Mängel schriftlich unter Angabe folgender Informationen:
- Bestell- oder Rechnungsnummer
- genaue Beschreibung des Mangels
- gegebenenfalls Fotodokumentation
Die Meldung kann über das Kundenkonto oder per E-Mail an info@feichtinger.ch erfolgen.
Unaufgeforderte Rücksendungen ohne vorherige Kontaktaufnahme können nicht bearbeitet werden.