Health-Claims-Verordnung verständlich erklärt – Grundlagen

Die Health-Claims-Verordnung verständlich erklärt darzustellen bedeutet, komplexe rechtliche Vorgaben in klarer Sprache einzuordnen. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel.

Ziel dieser Verordnung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen und europaweit einheitliche Regeln zu schaffen.

Was sind Health Claims?

Ein «Health Claim» ist jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel oder einem Inhaltsstoff und der Gesundheit herstellt. Die Verordnung verständlich erklärt unterscheidet dabei mehrere Kategorien:

  • Nährwertbezogene Angaben (z. B. «zuckerfrei»)
  • Allgemeine gesundheitsbezogene Angaben
  • Spezifische gesundheitsbezogene Angaben

Nur genehmigte Angaben dürfen verwendet werden. Diese werden in einer EU-weiten Liste veröffentlicht.

Zulassungsverfahren

Damit eine gesundheitsbezogene Angabe verwendet werden darf, muss sie wissenschaftlich bewertet und offiziell zugelassen werden. Zuständig für die wissenschaftliche Bewertung ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Die Health-Claims-Verordnung verständlich erklärt bedeutet daher auch: Nicht jede in Studien diskutierte Wirkung darf kommuniziert werden.

Erst nach positiver Bewertung und Aufnahme in die zugelassene Liste ist eine Angabe rechtlich zulässig – und auch dann nur unter bestimmten Bedingungen.

Warum ist die Verordnung so streng?

Die Health-Claims-Verordnung erklärt verfolgt das Ziel, Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Einheitliche Standards sollen verhindern, dass Lebensmittel mit unbelegten oder überzogenen Aussagen beworben werden.

Für Unternehmen bedeutet dies eine hohe Verantwortung in der Formulierung ihrer Inhalte. Jede gesundheitsbezogene Aussage muss:

  • zugelassen sein
  • korrekt formuliert werden
  • die Anwendungsbedingungen erfüllen

Sachliche Kommunikation als Lösung

Die Health-Claims-Verordnung zeigt, dass sachliche Information und rechtliche Sicherheit kein Widerspruch sind. Eine neutrale Beschreibung von Inhaltsstoffen, deren Herkunft und deren chemischen Eigenschaften ist grundsätzlich zulässig.

Gesundheitsbezogene Aussagen sind hingegen nur im klar definierten Rahmen möglich. Transparenz, Präzision und Zurückhaltung in der Sprache sind daher zentrale Elemente einer rechtskonformen Kommunikation.